Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung 2.0 (Entwurf), Stand 23. Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über ärztliche Leistungen, die Sie als Verbraucherin über die Website charms.health schließen. Charms ist ein Angebot für Frauen in und nach den Wechseljahren: ein ärztliches Gespräch per Video, auf Wunsch mit einem Laborcheck vor einer Therapie, und eine ärztliche Begleitung.
(2) Vertragspartner ist Mirco Giannini, Arzt, Münsterlandstraße 33, 10317 Berlin, E-Mail arzt@praxis-giannini.de, Telefon +49 30 70016878 (nachfolgend „der Arzt“). Der Arzt ist als Privatarzt ohne Kassenzulassung tätig. Der Behandlungsvertrag nach §§ 630a ff. BGB kommt unmittelbar mit dem Arzt zustande. Weitere Angaben stehen im Impressum.
(3) Die Leistung richtet sich an Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz und Lieferanschrift in Deutschland. Abweichende Bedingungen der Kundin gelten nicht.
§ 2 Vertragsschluss, Vertragssprache, Vertragstext
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot. Sie geben Ihr Angebot ab, indem Sie im Buchungsvorgang Leistung und Termin wählen, Ihre Angaben bestätigen und die mit „Zahlungspflichtig buchen“ bezeichnete Schaltfläche betätigen. Für die Begleitung gilt § 13 Absatz 2.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn Ihnen die Buchung in Textform bestätigt wird. Vor dem Absenden können Sie Ihre Eingaben in der Übersicht prüfen und mit der Zurück-Funktion Ihres Browsers korrigieren.
(3) Vertragssprache ist Deutsch. Den Vertragstext speichern wir und senden ihn Ihnen mit der Bestätigung zu; über die Website ist er nach dem Abschluss nicht abrufbar.
§ 3 Leistungen
(1) Das Wechseljahre-Gespräch umfasst: die Auswertung Ihrer Angaben aus dem Fragebogen und Ihrer Notiz, ein ärztliches Gespräch per Video von rund 30 Minuten zu Beschwerden, Vorgeschichte, möglichen Ausschlussgründen und vorhandenen Befunden (etwa Werten aus dem Check-up Ihrer Krankenkasse), die ärztliche Einordnung und einen Plan für das weitere Vorgehen, den Sie in Textform und in der Charms-App erhalten. Eine Blutentnahme und eine Laboranalyse sind nicht enthalten.
(2) Der Wechseljahre-Check Basic umfasst: ein Erstgespräch per Video zu Beschwerden, Vorgeschichte und möglichen Ausschlussgründen, ein Entnahme-Set für zu Hause, die Laboranalyse der im Paket genannten Werte durch ein Partnerlabor (die Sicherheitswerte vor einer Therapie und zwei Werte zu dem Anzeichen, das Sie im Fragebogen wählen oder das der Arzt mit Ihnen festlegt), die Beurteilung der Befunde, ein Befundgespräch per Video, einen schriftlichen Befundbericht und die Bereitstellung Ihrer Werte in der Charms-App.
(3) Der Wechseljahre-Check Premium umfasst dieselben Leistungen wie der Wechseljahre-Check Basic mit einem größeren Umfang an Laborwerten, einschließlich der Hormonwerte, und einem ausführlichen schriftlichen Bericht.
(4) Alle drei Pakete werden einmal bezahlt und verlängern sich nicht.
(5) Im Gespräch beziehungsweise im Befundgespräch bespricht der Arzt mit Ihnen das weitere Vorgehen, etwa ob eine Hormontherapie infrage kommt, ob zuvor eine Untersuchung vor Ort oder ein Laborcheck nötig ist, und einen ärztlichen Plan für den Alltag zu Schlaf, Bewegung und Gewicht. Beides ist Teil der ärztlichen Leistung nach den Absätzen 1 bis 3. Kontrollen danach gehören zur Begleitung (§ 13), die der Arzt Ihnen nach dem Gespräch oder nach dem Befundgespräch anbieten kann.
(6) Alle Gespräche finden per Video statt, ohne vorherigen persönlichen Kontakt. Das ist nach § 7 Absatz 4 der Berufsordnung der Ärztekammer Berlin im Einzelfall erlaubt, wenn es ärztlich vertretbar ist und die erforderliche Sorgfalt gewahrt bleibt; der Arzt prüft das in jedem Gespräch. Hält er eine körperliche Untersuchung, eine Ultraschalluntersuchung oder eine andere Untersuchung vor Ort für erforderlich, insbesondere bei einer Blutung nach einer Pause von mehr als zwölf Monaten oder unter einer Therapie (§ 6 Absatz 4), empfiehlt er Ihnen den Besuch Ihrer Frauenarztpraxis und macht die weitere Behandlung davon abhängig. Die Vergütung für das geführte Gespräch bleibt geschuldet.
(7) Die auf der Website genannten Werte sind ein Vorschlag. Welche Werte tatsächlich untersucht werden, legt der Arzt im Erstgespräch mit Ihnen fest; er kann Werte ergänzen oder weglassen, wenn dies medizinisch geboten ist. Beim Wechseljahre-Gespräch werden keine Werte untersucht; der Arzt kann Ihnen einen Check nach Absatz 2 oder 3 empfehlen.
(8) Geschuldet ist die ärztliche Leistung nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards, nicht ein bestimmtes Ergebnis (§ 630a Absatz 2 BGB). Ein Anspruch auf eine bestimmte Diagnose, einen bestimmten Befund, eine bestimmte Empfehlung oder eine Verordnung besteht nicht (§ 6).
§ 4 Entnahme zu Hause und Partnerlabor
(1) Beim Wechseljahre-Check Basic und beim Wechseljahre-Check Premium erhalten Sie nach dem Erstgespräch ein Entnahme-Set per Post an die Anschrift, die Sie uns im oder vor dem Erstgespräch nennen. Das Set verschickt das Partnerlabor oder ein von ihm beauftragter Versanddienstleister. Beim Wechseljahre-Gespräch gibt es kein Set.
(2) Die Entnahme nehmen Sie nach der beiliegenden Anleitung selbst vor und senden die Probe im beigefügten Umschlag an das Partnerlabor. Vorgaben zu Tageszeit, Nüchternheit und Versandtag teilt Ihnen der Arzt im Erstgespräch mit. Nehmen Sie gerinnungshemmende Medikamente ein oder haben Sie eine Blutgerinnungsstörung, sagen Sie das bitte im Erstgespräch.
(3) Die Analyse erbringt das Partnerlabor. Insoweit kommt ein eigener Vertrag zwischen Ihnen und dem Labor zustande; das Labor rechnet seine Leistung nach der GOÄ ab (§ 5 Absatz 3).
(4) Ist eine Probe nicht auswertbar, etwa weil zu wenig Blut gewonnen wurde oder die Probe auf dem Postweg zu lange unterwegs war, erhalten Sie einmal ein neues Set ohne Aufpreis. Jedes weitere Set berechnen wir nur, wenn wir Ihnen den Betrag vorher genannt und Sie zugestimmt haben.
(5) Die Auswahl der Partner kann sich ändern. Ist ein Versand an Ihre Anschrift nicht möglich, teilen wir Ihnen das unverzüglich mit; in diesem Fall können Sie den Vertrag ohne Kosten beenden.
§ 5 Vergütung und Abrechnung nach der GOÄ
(1) Die ärztliche Leistung wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Sie erhalten nach der Behandlung eine Rechnung, die die angesetzten Gebührenziffern und Steigerungssätze ausweist (§ 12 GOÄ).
(2) Die auf der Website genannten Beträge sind der voraussichtliche Gesamtbetrag des jeweiligen Pakets, beim Wechseljahre-Check Basic und beim Wechseljahre-Check Premium einschließlich Entnahme-Set und Laboranalyse. Ergibt die Abrechnung einen niedrigeren Betrag, wird der Unterschied erstattet. Ein höherer Betrag wird nur berechnet, wenn Sie zusätzlichen Leistungen vorher zugestimmt haben.
(3) Beim Wechseljahre-Check Basic und beim Wechseljahre-Check Premium zieht der Arzt den Anteil für Set und Laboranalyse mit dem Paketpreis im Namen und für Rechnung des Partnerlabors ein. Er steht auf Ihrer Rechnung gesondert als durchlaufender Posten; die Abrechnung des Labors erhalten Sie auf Wunsch (§ 4 Absatz 5 GOÄ).
(4) Weitere Werte, die der Arzt im Erstgespräch über das gebuchte Paket hinaus vorschlägt, werden nur untersucht, wenn Sie zustimmen. Sie stehen einzeln auf der Rechnung. Empfiehlt der Arzt Ihnen nach dem Wechseljahre-Gespräch einen Check, buchen Sie ihn gesondert zu dem auf der Website genannten Preis; das bezahlte Gespräch wird darauf nicht angerechnet, der Check enthält ein eigenes Erstgespräch.
(5) Die Kosten eines verordneten Medikaments sind nicht im Paketpreis enthalten (§ 6).
(6) Wirtschaftlicher Hinweis (§ 630c Absatz 3 BGB): Die Leistung ist eine privatärztliche Selbstzahlerleistung. Eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt nicht. Ob eine private Krankenversicherung oder die Beihilfe erstattet, richtet sich nach Ihrem Tarif; klären Sie dies bei Bedarf vor der Buchung. Die voraussichtlichen Kosten erhalten Sie zusätzlich in Textform mit der Buchungsbestätigung.
§ 6 Verordnung, Hormontherapie und Medikament
(1) Ob ein Medikament verordnet wird und welches, entscheidet der Arzt nach dem Gespräch, den vorliegenden Befunden, dem Ausschluss von Gegenanzeigen und der Aufklärung über Nutzen und Risiken (§ 630e BGB). Vor einer Hormontherapie gehören dazu Ihre Vorgeschichte, Ihre Risiken für Herz und Gefäße und die Sicherheitswerte (Blutfette, Langzeitzucker), aus einem Check nach § 3 oder aus Befunden, die Sie vorlegen und die nicht älter als ein Jahr sind. Ein Anspruch auf eine Verordnung besteht nicht. Wird keine Therapie empfohlen, bleibt die Vergütung für die erbrachten ärztlichen Leistungen geschuldet.
(2) Keine Verordnung erfolgt bei Gegenanzeigen, insbesondere nach Brustkrebs oder Krebs der Gebärmutterschleimhaut, nach Thrombose oder Lungenembolie, nach Schlaganfall oder Herzinfarkt und bei einer aktiven Lebererkrankung, sowie zu Zwecken ohne medizinische Indikation. Der Arzt bespricht dann mit Ihnen andere Wege.
(3) Ist die Gebärmutter erhalten, verordnet der Arzt eine Hormontherapie nur zusammen mit dem nach dem fachlichen Standard erforderlichen Schutz der Gebärmutterschleimhaut (Gestagenschutz) und klärt Sie darüber auf.
(4) Eine Blutung nach einer Pause von mehr als zwölf Monaten oder eine Blutung unter der Therapie, die nicht dem erwarteten Muster entspricht, muss vor Ort abgeklärt werden, in der Regel durch eine Ultraschalluntersuchung in Ihrer Frauenarztpraxis. Sie teilen eine solche Blutung dem Arzt unverzüglich mit und lassen die Abklärung innerhalb von sechs Wochen vornehmen. Bis das Ergebnis vorliegt, kann der Arzt die Therapie aussetzen oder ein Folgerezept zurückstellen.
(5) Testosteron ist für die Behandlung von Beschwerden der Wechseljahre nicht zugelassen und nicht Gegenstand des Angebots. Eine Verordnung außerhalb der Zulassung (Off-Label-Use) wird nicht zugesagt; sie kommt nur ausnahmsweise nach ärztlicher Prüfung im Einzelfall, nach gesonderter Aufklärung und mit Ihrer Einwilligung in Betracht.
(6) Verordnet der Arzt ein Medikament, übermitteln wir das Rezept mit Ihrer Einwilligung an unsere Partnerapotheke, eine Versandapotheke in Deutschland, die das Medikament an Ihre Anschrift liefert. Möchten Sie die Apotheke selbst wählen, erhalten Sie das Rezept auf Papier und können es in jeder Apotheke einlösen. Für die Weitergabe eines Rezepts an eine Apotheke erhält der Arzt keine Vergütung oder sonstigen Vorteil.
(7) Der Kaufvertrag über das Medikament kommt mit der Apotheke zustande; es gelten deren Bedingungen und der Apothekenpreis. Ziehen wir den Betrag für die Apotheke ein, geschieht das in deren Namen und für deren Rechnung; er erscheint auf Ihrer Rechnung als durchlaufender Posten.
(8) Eine Hormontherapie setzt Kontrollen voraus: ein Kontrollgespräch rund drei Monate nach dem Beginn, danach einmal im Jahr, jeweils mit Prüfung der Sicherheitswerte. Folgerezepte stellt der Arzt nur aus, wenn die vorgesehenen Kontrollen stattgefunden haben (§ 13 oder gesondert gebuchte Kontrollen). Nebenwirkungen und neue Beschwerden teilen Sie dem Arzt bitte unverzüglich mit.
§ 7 Zahlungsbedingungen
(1) Der Preis des Pakets ist mit der Buchung im Voraus fällig, die Beiträge der Begleitung nach § 13 Absatz 3. Beides wickeln wir über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Limited, 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, D02 H210, Irland, ab. Zahlen Sie mit PayPal oder Klarna, ist zusätzlich PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., Luxemburg, oder Klarna Bank AB (publ), Stockholm, beteiligt; für deren Teil gelten auch deren Bedingungen.
(2) Zur Verfügung stehen die im Buchungsvorgang angezeigten Zahlungsarten, in der Regel Kreditkarte, PayPal und Klarna sowie Apple Pay und Google Pay auf geeigneten Geräten. Entgelte für die Nutzung einer Zahlungsart erheben wir nicht.
(3) Die Endabrechnung erfolgt über die Rechnung nach § 5; die Vorauszahlung wird angerechnet. Ein Erstattungsbetrag wird über die verwendete Zahlungsart zurücküberwiesen.
(4) Kommt die Zahlung nicht zustande, wird der Termin nicht reserviert und der Vertrag nicht geschlossen.
§ 8 Ablauf und Fristen
(1) Die ärztliche Leistung wird als Dienstleistung erbracht; Plan, Befundbericht und Rezept erhalten Sie elektronisch oder auf Wunsch auf Papier. Per Post kommen nur das Entnahme-Set beim Check und, falls verordnet, das Medikament von der Apotheke.
(2) Das Gespräch beziehungsweise das Erstgespräch findet zu dem von Ihnen gebuchten Termin statt, in der Regel innerhalb weniger Tage nach der Buchung. Beim Check geht das Entnahme-Set in der Regel innerhalb von zwei Werktagen nach dem Erstgespräch auf den Weg.
(3) Die Laborwerte liegen üblicherweise innerhalb von ein bis drei Werktagen nach Eingang der Probe im Labor vor; einzelne Untersuchungen dauern länger. Das Befundgespräch vereinbaren wir zeitnah nach Eingang der Werte.
(4) Den Plan nach dem Wechseljahre-Gespräch und den Befundbericht nach dem Befundgespräch erhalten Sie in Textform, in der Regel innerhalb von zwei Werktagen. Ihre Werte und Ihr Plan stehen Ihnen in der Charms-App zur Verfügung.
(5) Die genannten Zeiträume sind Erfahrungswerte und keine verbindlichen Fristen, soweit die Verzögerung auf dem Postweg, dem Labor, der Apotheke, technischen Störungen oder Ihrer Mitwirkung beruht.
§ 9 Terminabsage, Umbuchung, Nichterscheinen
(1) Sie können einen Termin bis 24 Stunden vor Beginn kostenfrei absagen oder verlegen. Der gezahlte Betrag wird erstattet oder auf den neuen Termin angerechnet. Ist das Entnahme-Set bereits verschickt, wird sein Anteil nicht erstattet.
(2) Bei einer Absage später als 24 Stunden vor Beginn oder bei Nichterscheinen wird eine Ausfallpauschale von 25 Euro einbehalten; der Restbetrag wird erstattet. Ihnen steht der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Kommt das Gespräch aus Gründen nicht zustande, die der Arzt zu vertreten hat, oder liegt eine technische Störung auf seiner Seite vor, erhalten Sie einen neuen Termin oder den vollständigen Betrag zurück.
(4) Für das Befundgespräch fällt keine Ausfallpauschale an, weil es im Paketpreis enthalten ist und dafür nichts gesondert gezahlt wurde. Sagen Sie es ab, bleibt Ihr Anspruch darauf bestehen; Sie wählen über den Link aus der Einladung einen neuen Termin. Auch für die Gespräche der Begleitung fällt keine Ausfallpauschale an.
§ 10 Ihre Mitwirkung
(1) Ihre Angaben zur Person, zu Beschwerden, Vorerkrankungen, Medikamenten und zu einer früheren oder laufenden Einnahme von Hormonen, auch der Pille oder einer Hormonspirale, müssen vollständig und zutreffend sein (§ 630c Absatz 1 BGB). Zur Feststellung Ihrer Identität kann der Arzt die Vorlage eines Lichtbildausweises in die Kamera verlangen.
(2) Für die Videogespräche benötigen Sie ein Endgerät mit Kamera, Mikrofon und einer stabilen Internetverbindung sowie einen ungestörten Raum.
(3) Beim Check führen Sie die Entnahme nach der Anleitung des Sets durch und senden die Probe rechtzeitig zurück. Die Anschrift für Set und Medikament muss zustellfähig sein.
(4) Wird ein Gespräch beendet, weil die Mitwirkung unterbleibt, die Identität nicht feststellbar ist oder Angaben unzutreffend sind, bleibt die Vergütung für die bis dahin erbrachte Leistung geschuldet (§ 628 Absatz 1 BGB).
§ 11 Keine Notfallversorgung
Charms ist keine Notfallversorgung. Bei akuten Beschwerden wenden Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117 oder in einem Notfall an den Rettungsdienst unter 112.
§ 12 Vertraulicher Versand
Entnahme-Set und Schreiben gehen in neutraler Verpackung ohne Angabe zu Ihrem Anliegen auf den Weg. Für die Verpackung des Medikaments ist die Apotheke verantwortlich.
§ 13 Begleitung
(1) Nach dem Wechseljahre-Gespräch oder nach dem Befundgespräch kann Ihnen der Arzt die Begleitung anbieten. Sie umfasst ein Kontrollgespräch per Video rund drei Monate nach dem Abschluss, danach einmal im Jahr ein Kontrollgespräch mit einem Entnahme-Set und der Laboranalyse der Sicherheitswerte (Schilddrüse, Ferritin, Langzeitzucker (HbA1c) und Blutfette), bei laufender Therapie das Folgerezept, wenn der Arzt es für angezeigt hält, sowie Ihre Werte und Ihren Plan in der Charms-App. Eine Laboranalyse alle drei Monate ist nicht vorgesehen. Weitere Werte und Kontrollen schlägt der Arzt vor, wenn sie medizinisch angezeigt sind; sie werden nur mit Ihrer Zustimmung zusätzlich berechnet (Absatz 4). Das Medikament ist nicht enthalten (§ 6).
(2) Sie schließen die Begleitung über den Link ab, den Sie mit dem Angebot erhalten, und betätigen dort die mit „Begleitung zahlungspflichtig abschließen“ bezeichnete Schaltfläche. Der Vertrag kommt zustande, wenn Ihnen der Abschluss in Textform bestätigt wird.
(3) Der monatliche Beitrag beträgt 49 Euro. Der erste Beitrag wird mit dem Abschluss fällig, die weiteren ziehen wir jeweils am selben Tag des Monats über den von Ihnen gewählten Zahlungsweg ein; bei Lastschrift gilt dieser Absatz zusammen mit der Bestätigungsmail als Vorabankündigung, die Frist ist auf einen Tag vor Fälligkeit verkürzt.
(4) Die Beiträge sind eine Vorauszahlung, kein Pauschalhonorar. Abgerechnet wird jede ärztliche Leistung einzeln nach der GOÄ (§ 5); die gezahlten Beiträge werden angerechnet. Mehr als die Summe der Beiträge berechnen wir nur für zusätzliche Leistungen, denen Sie vorher zugestimmt haben. Ein Guthaben erstatten wir mit dem Ende der Begleitung.
(5) Die Begleitung hat eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten ab dem Abschluss und läuft danach ohne Enddatum. Sie können sie jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen, über die Schaltfläche auf Ihrer Begleitungsseite, die in jeder Mail zur Begleitung verlinkt ist (§ 312k BGB), oder in Textform an arzt@praxis-giannini.de. Kündigen Sie in der Mindestlaufzeit, endet die Begleitung mit deren Ablauf; die Beiträge bis dahin bleiben fällig, und Sie erhalten noch das Kontrollgespräch nach drei Monaten. Danach wird nach der Kündigung kein Beitrag mehr eingezogen; die Begleitung endet an dem Tag, an dem der nächste Beitrag fällig gewesen wäre. Ein Beitrag, der vor der Kündigung fällig war, bleibt geschuldet. Eine bereits begonnene Jahreskontrolle, deren Entnahme-Set verschickt ist, führt der Arzt zu Ende. Nach einer Kündigung kann der Arzt Ihnen die Begleitung neu anbieten.
(6) Beendet der Arzt die Begleitung aus medizinischen Gründen, endet sie an dem Tag, an dem der nächste Beitrag fällig gewesen wäre, auch in der Mindestlaufzeit. Weitere Beiträge werden dann nicht fällig.
(7) Endet die Begleitung während einer laufenden Therapie, weist Sie der Arzt darauf hin, wie die Kontrollen weitergehen sollten. Folgerezepte setzen die Kontrollen voraus (§ 6 Absatz 8).
(8) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund und das Kündigungsrecht nach § 627 BGB bleiben unberührt.
§ 14 Kein Widerrufsrecht
(1) Für den Behandlungsvertrag besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. § 312 Absatz 2 Nummer 7 BGB nimmt Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Heilbehandlung von den Vorschriften über Fernabsatzverträge einschließlich des Widerrufsrechts nach § 312g BGB aus. Das gilt für alle Leistungen nach diesen Bedingungen, auch für das Entnahme-Set als Teil der Laboruntersuchung und für den Plan als ärztliche Empfehlung.
(2) Unabhängig davon können Sie einen Termin nach § 9 absagen, die Begleitung nach § 13 kündigen oder den Vertrag nach § 627 BGB kündigen.
(3) Für den Kauf eines Medikaments gelten die Bedingungen der Apotheke, auch zu einem etwaigen Widerrufsrecht.
§ 15 Dokumentation, Einsicht, Datenschutz
(1) Die Behandlung wird nach § 630f BGB in einer Patientenakte dokumentiert; dokumentiert werden auch Zeitpunkt und Dauer der Videogespräche sowie jede Verordnung und jede Aufklärung.
(2) Sie haben das Recht auf Einsicht in Ihre Patientenakte und auf elektronische Abschriften (§ 630g BGB). Die erste Kopie Ihrer Daten erhalten Sie unentgeltlich (Artikel 15 Absatz 3 DSGVO). Anfragen richten Sie an arzt@praxis-giannini.de.
(3) Der Arzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB). Einzelheiten zur Verarbeitung Ihrer Daten stehen in der Datenschutzerklärung.
§ 16 Haftung
(1) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet der Arzt nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Arzt nur bei der Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen, und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Für die Leistungen des Partnerlabors, des Versanddienstleisters und der Apotheke sowie für Inhalte, die Sie in der App selbst hinterlegen, wird nicht gehaftet. Absatz 1 bleibt unberührt.
§ 17 Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Für Beschwerden über ärztliches Verhalten ist die Ärztekammer Berlin, Friedrichstraße 16, 10969 Berlin, zuständig.
§ 18 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt. Ein Gerichtsstand wird nicht vereinbart; es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 19 Schlussbestimmungen
Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.